Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma:CRIS 24 Räumungen| Entrümpelungen e.U.,Inhaber Barbuceanu Gabriel,1200 Wien
Stand: 01/2025

  1. Allgemeine Bestimmungen
  • Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
    künftigen Verträge zwischen so: CRIS 24 Räumungen| Entrümpelungen e.U. (folgend auch CRIS
    24 genannt )und dem Auftraggeber (folgend auch „Kunde“ genannt).
  1. Leistungen von CRIS 24
  • CRIS 24 übernimmt die durchführung von Räumungen und Entrümpelungen aller Art,wie
    z.b.Büro Entrümpelungen,Messie-Wohnungen,Garagen oder Keller
    Entrümpelungen,Haushaltauflösungen und Entsorgungen,sowie durchführung von einfache
    Gartenarbeit(Rasen mähen,Bewässern ,Mulchen,Jäten,Einsammeln von Obst oder Blätter).
    -Die genaue Art der Leistung,der Preis sowie der Zeitpunkt der Durchführung werden
    individuell nach Besichtigung vereinbart und sind in jeweiligen Vertrag festgehalten.
  1. Zusätzliche Leistungen
    -Die Leistungen von CRIS 24 werden mit größter Sorgfalt gegen Bezahlung des vereinbarten
    Entgeld ausgeführt.Zusätzlich zu bezahlen sind dann die Leistungen die beim Vertragabschluss
    nicht vorhersehbar waren,sowie wenn der Leistungsumfang sich durch den Kunde erweitert.
  2. Beauftragtung eine weitere Firma
    Je nach Umfang und Komplexität der Entrümpelung kann CRIS 24 eine weitere Firma
    heranziehen,um den Prozess effizient und ordnungsgemäß durchzuführen. Eine gute
    Zusammenarbeit kann sicherstellen, dass die Entrümpelung schnell, sicher und umweltfreundlich
    abgeschlossen wird.
  3. Haftung
    -CRIS 24 haftet exklusiv für Schaden die durch Verlust oder Beschädigung ,während sein
    Arbeitsbeschäftigung aufkommen im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
    -CRIS 24 ist von der Haftung befreit wenn durch Verlust oder Beschädigungen die auf
    Umständen beruhen die auch mit größte Sorgfalt nicht vermeiden konnte.
  4. Terminvereinbarung und Durchführung
    -Die Termine für die Räumungs-und Entrümpelungsleistungen werden zwischen CRIS 24
    und dem Kunde individuell vereinbart.
    -Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht realisieren können,ist er verpflichtet ,den
    CRIS 24 mindestens 48 Stunden vor dem Termin zu benachrichigen.Andernfalls können
    Stornogebühren in Höhe von 20% des Auftragswertes aufkommen.
  5. Zahlungen
    -Wenn es nicht anders vereinbart ist , der Rechnungsbetrag ist nach Beendigung der Arbeiten
    in Bar sofort zu bezahlen.Eine Anzahlung von 60% des gesamten Betrags ist hauptsächlich zu
    bezahlen ,wenn Zahlungen für Leistungen Dritter fällig werden.
  6. Rechten Dritter
    -Der Kunde muss der rechtmäßige Eigentümer der Gegenstände sein oder die ausdrückliche
    Erlaubnis des Eigentümers haben, diese zu entrümpeln und zu transportieren.
    Bei der Abholung und dem Transport von Gütern im Rahmen einer Entrümpelung ist der Kunde
    sicherstelen, dass die Güter frei von Rechten Dritter sind.CRIS 24 kann nicht für Gegenstände

haftbar gemacht werden, die sie abholt, wenn sich später herausstellt, dass diese nicht frei von
Rechten Dritter sind.

  1. Eigentumsübernahme
    -Nach Beginn der Entrümpelungsarbeit werden wertvolle oder noch brauchbare Gegenstände
    (z. B. Möbel, Antiquitäten, Elektronik) in das Eigentum der CRIS 24 übergehen. Eine
    Nachforderung von Inventar ist nicht möglich. CRIS 24 haftet nicht für die verlorene
    Wertpapiere,Münzen,Geld,Schmuck oder andere Wertgegenständen.
  2. Schadensmeldungen
    -Sollte nach Abschluss der Entrümpelung ein Schaden entdeckt werden (z. B. an Wänden,
    Türen oder Böden), muss der Kunde diesen vor Ort nach Beendigung der Arbeiten sofort melden.
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