Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Firma:CRIS 24 Räumungen| Entrümpelungen e.U.,Inhaber Barbuceanu Gabriel,1200 Wien
Stand: 01/2025
- Allgemeine Bestimmungen
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
künftigen Verträge zwischen so: CRIS 24 Räumungen| Entrümpelungen e.U. (folgend auch CRIS
24 genannt )und dem Auftraggeber (folgend auch „Kunde“ genannt).
- Leistungen von CRIS 24
- CRIS 24 übernimmt die durchführung von Räumungen und Entrümpelungen aller Art,wie
z.b.Büro Entrümpelungen,Messie-Wohnungen,Garagen oder Keller
Entrümpelungen,Haushaltauflösungen und Entsorgungen,sowie durchführung von einfache
Gartenarbeit(Rasen mähen,Bewässern ,Mulchen,Jäten,Einsammeln von Obst oder Blätter).
-Die genaue Art der Leistung,der Preis sowie der Zeitpunkt der Durchführung werden
individuell nach Besichtigung vereinbart und sind in jeweiligen Vertrag festgehalten.
- Zusätzliche Leistungen
-Die Leistungen von CRIS 24 werden mit größter Sorgfalt gegen Bezahlung des vereinbarten
Entgeld ausgeführt.Zusätzlich zu bezahlen sind dann die Leistungen die beim Vertragabschluss
nicht vorhersehbar waren,sowie wenn der Leistungsumfang sich durch den Kunde erweitert. - Beauftragtung eine weitere Firma
Je nach Umfang und Komplexität der Entrümpelung kann CRIS 24 eine weitere Firma
heranziehen,um den Prozess effizient und ordnungsgemäß durchzuführen. Eine gute
Zusammenarbeit kann sicherstellen, dass die Entrümpelung schnell, sicher und umweltfreundlich
abgeschlossen wird. - Haftung
-CRIS 24 haftet exklusiv für Schaden die durch Verlust oder Beschädigung ,während sein
Arbeitsbeschäftigung aufkommen im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
-CRIS 24 ist von der Haftung befreit wenn durch Verlust oder Beschädigungen die auf
Umständen beruhen die auch mit größte Sorgfalt nicht vermeiden konnte. - Terminvereinbarung und Durchführung
-Die Termine für die Räumungs-und Entrümpelungsleistungen werden zwischen CRIS 24
und dem Kunde individuell vereinbart.
-Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht realisieren können,ist er verpflichtet ,den
CRIS 24 mindestens 48 Stunden vor dem Termin zu benachrichigen.Andernfalls können
Stornogebühren in Höhe von 20% des Auftragswertes aufkommen. - Zahlungen
-Wenn es nicht anders vereinbart ist , der Rechnungsbetrag ist nach Beendigung der Arbeiten
in Bar sofort zu bezahlen.Eine Anzahlung von 60% des gesamten Betrags ist hauptsächlich zu
bezahlen ,wenn Zahlungen für Leistungen Dritter fällig werden. - Rechten Dritter
-Der Kunde muss der rechtmäßige Eigentümer der Gegenstände sein oder die ausdrückliche
Erlaubnis des Eigentümers haben, diese zu entrümpeln und zu transportieren.
Bei der Abholung und dem Transport von Gütern im Rahmen einer Entrümpelung ist der Kunde
sicherstelen, dass die Güter frei von Rechten Dritter sind.CRIS 24 kann nicht für Gegenstände
haftbar gemacht werden, die sie abholt, wenn sich später herausstellt, dass diese nicht frei von
Rechten Dritter sind.
- Eigentumsübernahme
-Nach Beginn der Entrümpelungsarbeit werden wertvolle oder noch brauchbare Gegenstände
(z. B. Möbel, Antiquitäten, Elektronik) in das Eigentum der CRIS 24 übergehen. Eine
Nachforderung von Inventar ist nicht möglich. CRIS 24 haftet nicht für die verlorene
Wertpapiere,Münzen,Geld,Schmuck oder andere Wertgegenständen. - Schadensmeldungen
-Sollte nach Abschluss der Entrümpelung ein Schaden entdeckt werden (z. B. an Wänden,
Türen oder Böden), muss der Kunde diesen vor Ort nach Beendigung der Arbeiten sofort melden.